Wann und wie kann ich den Betreuungsfreibetrag übertragen?
Seit 2021 gilt: Wird der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil übertragen, wird automatisch auch der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung (Betreuungsfreibetrag) mit übertragen.
Das betrifft vor allem getrennt lebende Eltern.
Eine Übertragung kommt zum Beispiel infrage, wenn:
- ein Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt oder
- das minderjährige Kind nur bei einem Elternteil gemeldet ist.
Die Übertragung erfolgt in der Anlage Kind.
Der Betreuungsfreibetrag kann bei minderjährigen Kindern unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils übertragen werden.
Der andere Elternteil kann jedoch widersprechen, wenn er sich wesentlich an Betreuung, Erziehung oder Ausbildung des Kindes beteiligt.
Beispiele
Hans (12 Jahre) lebt nach der Trennung der Eltern ausschließlich bei seiner Mutter.
Fall 1: Der Vater zahlt weniger als 75 % des geschuldeten Unterhalts.
Die Mutter kann den vollen Kinderfreibetrag und den vollen Betreuungsfreibetrag beantragen.
Fall 2: Der Vater zahlt ausreichend Unterhalt.
Dann kann die Mutter nur den Betreuungsfreibetrag beantragen, wenn Hans ausschließlich bei ihr gemeldet ist.
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