Als Werbungskosten gelten alle Kosten, die Ihnen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen, sofern sie nicht schon von Ihrem Arbeitgeber steuerfrei erstattet wurden.
Hierunter fallen u.a.:
Fahrtkosten zur Arbeit (Entfernungspauschale)
Berufsverband (z.B. Gewerkschaftsbeiträge)
Arbeitsmittel
Arbeitszimmer
Fortbildungskosten
Bewerbungskosten
Umzugskosten
Doppelte Haushaltsführung
Reisekosten bei Auswärtstätigkeit
Kontoführungsgebühren
Steuerberatungskosten
Wichtig
Wenn Sie die Werbungskosten nicht einzeln geltend machen, berücksichtigt das Finanzamt - und auch SteuerGo - automatisch einen Pauschbetrag von 1.200 Euro. Liegen die geltend gemachten Kosten unter dem Pauschbetrag, wird ebenfalls der Pauschbetrag berücksichtigt.
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