Als Berufsverbände werden die Interessenvertretungen eines Berufsstandes bezeichnet, die die Interessen ihrer Mitglieder im Hinblick auf deren berufliche und unternehmerische Tätigkeit wahrnehmen. Dazu zählen unter anderem folgende Vereinigungen:
Gewerkschaften,
Berufsgenossenschaften,
Arbeitgebervereinigungen,
Marburger Bund,
Steuerberaterverband,
Handwerkskammer,
Ärztekammern,
Architektenkammern,
Rechtsanwaltskammer,
Steuerberaterkammer,
Beamtenbund,
Hochschulverband,
Verein Deutscher Ingenieure (VDI),
Industrieklubs,
Arbeitgebervereinigungen,
Beamtenbund,
Richterbund,
Politische Parteien sind dagegen keine Berufsverbände. Spenden und Mitgliedsbeiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Auch private Vereine, wie der Rotary Club, Sportvereine oder der Karnevalsverein sind keineBerufsverbände. Das gilt auch, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Mitgliedschaft in einem dieser Vereine nahegelegt hat.
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