Um eine existenzsichernde Höhe der Regelbedarfe sicherzustellen, wurden diese ab 1. Januar 2023 erhöht.
Regelbedarfe
Leistungsberechtigte
Regelsatz
Regelbedarfsstufe
Alleinstehende / Alleinerziehende
502 Euro (+ 53 Euro)
Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften
451 Euro (+ 47 Euro)
Regelbedarfsstufe 2
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII)
402 Euro (+ 42 Euro)
Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern
402 Euro (+ 42 Euro)
Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
420 Euro (+ 44 Euro)
Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren
348 Euro (+ 37 Euro)
Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 5 Jahren
318 Euro (+ 33 Euro)
Regelbedarfsstufe 6
Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufe 3 bis 6 erhalten zusätzlich neben dem Regelbedarf auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware