Wann kann ich die digitale Belegnachreichung für meine Belege nutzen?
Ab sofort hast du in allen Bundesländern die Möglichkeit zur Nachreichung digitaler Anlagen (Nachdigal) an die Finanzverwaltung. Wollte das Finanzamt bisher Belege als Nachweis für angegebene Aufwendungen, musste man diese in Papierform - also per Post - übermitteln.
Du solltest allerdings keine Belege unaufgefordert übermitteln. Die Finanzverwaltung bittet ausdrücklich darum, Belege nur nach einer Aufforderung durch das Finanzamt einzureichen.
Es besteht übrigens keine Pflicht, die Nachweise elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Du kannst dem Finanzamt Belege auch weiterhin in Papierform zukommen lassen.
Wichtig: Die Dateien müssen im PDF-Format übermittelt werden, andere Formate sind bislang nicht vorgesehen. Machst du also ein Foto von einem Beleg, kannst du dieses beispielsweise nicht im JPG-Format schicken, sondern musst es in ein PDF umwandeln.
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