Zusätzlich zu den sich aus der Art des Auftrags ergebenen Gebühren gem. StBVV hat der Steuerberater Anspruch auf:
Ersatz der bei der Ausführung des Auftrages für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlenden Entgelte: Der Steuerberater kann anstelle der tatsächlich entstandenen Kosten einen Pauschsatz i.H.v. 20 % der sich nach der StBVV ergebenden Gebühr fordern, in derselben Angelegenheit jedoch höchstens 20 Euro (§ 16 StBVV),
Ersatz der Schreibauslagen für bestimmte Abschriften und Fotokopien (§ 17 StBVV),
Erstattung der Fahrtkosten und Übernachtungskosten als Reisekosten sowie ein Tage- und Abwesenheitsgeld bei Geschäftsreisen (§ 18 StBVV) und
die auf die Tätigkeit entfallende Umsatzsteuer (§ 15 StBVV), es gilt der Normalsteuersatz von zur Zeit 19 %.
In unserem Rechner wird eine Pauschale von 20 Euro berücksichtigt.
Rechner
Steuerberaterkosten berechnen: Die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) regelt ganz genau welche Gebühren ein Steuerberater abrechnen darf. Unser Rechner sagt Ihnen, mit welchen Kosten Sie abhängig von Ihrem Steuerfall rechnen müssen.
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