Wer ist zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung verpflichtet und wann?
Zur Abgabe verpflichtet sind u.a. natürliche Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeachtlich ihrer Staatsangehörigkeit. Die Steuerpflicht tritt u. a. ein bei Schenkungen unter Lebenden.
Welche Fristen sind zu beachten? Jeder der Schenkungsteuer unterliegende Erwerb ist vom Erwerber innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Bei Schenkungen ist auch der Schenker zur Anzeige verpflichtet.
Eine Anzeige erübrigt sich, wenn eine Schenkung gerichtlich oder notariell beurkundet wurde.
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