Das zu versteuernde Einkommen wird nach einem festen Schema ermittelt. Der erste Schritt besteht darin, die Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten zu ermitteln und zusammenzurechnen:
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben.
Einkünfte aus selbständiger Arbeit: Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Einnahmen abzüglich Werbungskosten (mindestens Arbeitnehmer-Pauschbetrag). Bei Versorgungsbezügen werden zusätzlich der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag abgezogen.
Einkünfte aus Kapitalvermögen: Einnahmen abzüglich Werbungskosten (mindestens Werbungskosten-Pauschbetrag) sowie Sparerfreibetrag. Falls Kapitalerträge in die Veranlagung einbezogen werden, ist auch ein Abzug ausländischer Quellensteuer möglich.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Einnahmen abzüglich Werbungskosten.
Schema zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens:
Operator
Berechnungsschritt
Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten
./.
Altersentlastungsbetrag
./.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
./.
Freibetrag für Land- und Forstwirte
Ergibt: Gesamtbetrag der Einkünfte
./.
Verlustabzug (Verlustvortrag aus dem Vorjahr)
./.
Sonderausgaben
./.
Außergewöhnliche Belastungen
+
Erstattungsüberhang für Krankenversicherung oder Kirchensteuer (§ 10 Abs. 4b EStG)
Ergibt: Einkommen
./.
Freibeträge für Kinder
./.
Härteausgleich
Ergibt: Zu versteuerndes Einkommen
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