Obwohl fast alle in Deutschland Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung mit SteuerGo erstellen und abgeben können, sollten die folgenden Spezialfälle aufgrund der Komplexität am Besten mit einem Steuerberater individuell abgeklärt werden:
Anlage § 34a - Begünstigung nicht entnommener Gewinne
Anlage § 7g - Ansparabschreibungen
Einkünfte aus Betriebsveräußerungen (Angabe bei SteuerGo möglich aber ohne Berechnung; Teil von Anlage G und S)
Gewerbliche Tierzucht / -haltung / Termingeschäfte (Teil von Anlage G)
Diese Einkünfte und Steuerfälle können daher bis auf Weiteres nicht mit SteuerGo bearbeitet werden.
Rechner
Steuerberaterkosten berechnen: Die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) regelt ganz genau welche Gebühren ein Steuerberater abrechnen darf. Unser Rechner sagt Ihnen, mit welchen Kosten Sie abhängig von Ihrem Steuerfall rechnen müssen.
Bewertungen des Textes: Kann ich mit SteuerGo alle Einkünfte erklären?
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